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Cannabis-Verbot in Deutschland: Wie kam es dazu?

VAAY Headimage Cannabis-Verbot in Deutschland

Das Cannabis-Verbot ist keine deutsche Erfindung. Es folgte lediglich internationalen Entscheidungen. Bei diesen spielten jedoch gesundheitliche und medizinische Aspekte keine wirkliche Rolle. Um die wahren Gründe des Cannabis-Verbots in Deutschland zu verstehen, unternehmen wir einen kleinen Ausflug in die Geschichte.

Die Geschichte des Cannabis-Verbots begann bereits 1872

Bis zum Jahr 1872 war der Cannabiskonsum in Deutschland noch komplett unreguliert. Mit anderen Worten: Das Rauchen von Marihuana war völlig legal. Das änderte sich jedoch, als im besagten Jahr die „Arzneimittelhandelsverordnung“ von Kaiser Wilhelm I. erlassen wurde. Laut dieser Verordnung durften „Drogen und chemische Präparate“ ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Unter diese Regelung fiel auch „Indischer Hanf“, eine Unterart der heutigen Cannabispflanze. Im 19. Jahrhundert wurde also erstmals der Verkauf von Cannabis geregelt. Von Gesetzen oder Strafen sprach man hier jedoch noch nicht.

Opiumkonferenz 1912: Der Ursprung der Cannabis-Prohibition

1909 wurde die internationale Opiumkommission in Shanghai gegründet. Neben den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Deutschland waren auch Indien, China und acht weitere Länder vertreten. Ziel der Kommission war es zunächst, das Rauschmittel Opium zu verbieten. Erst drei Jahre später, auf der ersten internationalen Opiumkonferenz wurde über ein Cannabis-Verbot debattiert. Grund hierfür war ein Vorschlag der italienischen Regierung. Diese wollte Cannabis einheitlich mit den Drogen Opium, Morphin und Kokain regulieren. Dabei sollte Anbau, Besitz und Handel unter Strafe gestellt werden. Bevor darüber abgestimmt werden konnte, zog die Regierung ihren Antrag jedoch zurück. Trotzdem hieß es 1912 in der Abschlusserklärung der Konferenz, dass die Ausgabe von indischem Hanf durch inländische Gesetze oder internationale Abkommen eingedämmt werden soll. Dabei handelte es sich jedoch um eine Absichtserklärung und kein Gesetz. In Deutschland gab es damals keine Bemühungen für eine gesetzliche Regelung. Schließlich sei das Rauchen von Cannabis der kaiserlichen Regierung damals völlig unbekannt gewesen, da es hauptsächlich als Medizin eingesetzt wurde.

1925: Ein Ägypter sorgt für ein weltweites Verbot von Cannabis

Auf der nächsten internationalen Opiumkonferenz von 1924 bis 1925 drängte der ägyptische Delegationsleiter auf ein Cannabis-Verbot. Grund dafür war, dass der Konsum von Cannabis in Ägypten und weiteren afrikanischen und arabischen Ländern weit verbreitet war. In einem extra eingerichteten Ausschuss wurde dann über das Verbot von Cannabis abgestimmt. Ägypten, Türkei, Japan, Frankreich, Griechenland und die USA stimmten für ein Verbot, während lediglich Großbritannien, die Niederlande und Indien dagegen waren. Deutschland war im Ausschuss nicht vertreten. Diese Abstimmung brachte letztlich ein weltweites Cannabis-Verbot ins Rollen. Unter der Bezeichnung „Indischer Hanf“ wurde Cannabis im Februar 1925 in das „Internationale Abkommen über die Betäubungsmittel“ aufgenommen.

Cannabis ist erst seit 1929 in Deutschland gesetzlich verboten

Durch das Abkommen war Deutschland gezwungen, wirksame Gesetze und Vorschriften zu erlassen, um die Herstellung, den Vertrieb, den Import und Export sowie die Verwendung von indischem Hanf ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Erst vier Jahre später erfüllte Deutschland die Forderungen und verabschiedete am 10. Dezember 1929 das Opiumgesetz, den Vorläufer des heutigen Betäubungsmittelgesetzes. In diesem Gesetz wurde „Indischer Hanf“ in der deutschen Geschichte erstmals als illegal eingestuft. Noch heute basiert ein Großteil der Regelungen auf diesem Gesetz.

1971: Das Opiumgesetz wird zum Betäubungsmittelgesetz

Im Jahr 1971 wurde das „Opiumgesetz“ zum heutigen „Betäubungsmittelgesetz“, kurz BtMG, umbenannt. In diesem Zug wurde Cannabis erstmals wörtlich in das Gesetz aufgenommen und vollständig verboten. Seither gab es immer wieder kleine Änderungen. Der Kern des Gesetzes blieb jedoch in den vergangenen 50 Jahren unverändert – Anbau, Handel, Kauf und Besitz von Cannabis sind in Deutschland strafbar.

Cannabis auf Rezept: Die Ausnahme vom deutschen Cannabis-Verbot

Eine große Änderung beschloss der Bundestag jedoch im Jahr 2017. Seither ist es Ärzten erlaubt, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verschreiben. Somit können Schwerkranke Cannabis auf Rezept erhalten - genauso, wie es bereits 1872 möglich war. Allerdings müssen strenge Auflagen erfüllt sein, damit ein Patient medizinisches Cannabis verschrieben bekommt. Unter anderem muss der Arzt nachweisen, dass der Patient eine Erkrankung hat, die den Konsum erfordert. Dazu gehören beispielsweise chronische Schmerzen oder Krebs im Endstadium.

Status quo & das mögliches Cannabisgesetz

Laut §1 des Betäubungsmittelgesetzes sind der Besitz, Kauf, Verkauf, Anbau sowie die Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis strafbar, ebenso wie die Weitergabe und das Inverkehrbringen. Lediglich der eigentliche Konsum ist in Deutschland nicht explizit verboten. Allerdings geht mit dem Konsum auch ein kurzzeitiger Besitz von Cannabis einher, sodass auch hier das BtMG greift. Bei kleinen Mengen stellt die Staatsanwaltschaft jedoch häufig die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit ein.

Pro und Contra der Legalisierung wird weiterhin intensiv diskutiert, aber mittlerweile ist es nur eine Frage der Zeit, wann es in Deutschland zur Cannabis-Legalisierung kommt. Im aktuellen Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung bereits ihre Bereitschaft zur Legalisierung geäußert. So soll die Legalisierung von Cannabis durch eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften erfolgen. Dies könnte auch zu einer Verdrängung der illegalen Schwarzmärkte führen.

FAQ

Seit wann ist Cannabis in Deutschland verboten?

Cannabis ist seit 1929 in Deutschland gesetzlich verboten. Damals wurden die Herstellung, der Vertrieb, der Import und Export sowie die Verwendung von Cannabis ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke beschränkt. Im Jahr 1971 wurde es im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes jedoch vollständig verboten.

Ist der Besitz von Cannabis verboten?

Ja, in Deutschland sind laut des Betäubungsmittelgesetzes der Besitz, Kauf, Verkauf, Anbau sowie die Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis strafbar, ebenso wie die Weitergabe und das Inverkehrbringen der Substanz.

Ist der Cannabiskonsum in Deutschland verboten?

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht explizit verboten. Jedoch geht mit dem Konsum auch ein kurzzeitiger Besitz einher, der strafbar ist. Somit greift auch hier das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Beitragsbild: Shutterstock.com / Maxx-Studio

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